AGB
1. Allgemeines und Geltungsbereich der AGB
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertragliche Beziehung zwischen der badiset GmbH und ihren Kunden.
Abweichende Bedingungen sind nur dann verbindlich, wenn die badiset GmbH diese ausdrücklich und schriftlich anerkannt hat.
Mit dem Abschluss eines Auftrages akzeptiert der Kunde ausdrücklich die Geschäftsbedingungen der badiset GmbH als integralen Vertragsbestandteil. Für die Rechtsbeziehungen zwischen der badiset GmbH und ihrem Kunden sind somit jeweils die im Zeitpunkt der Bestellung auf der Webseite www.badiset.ch bekanntgegebenen AGB massgebend und diese gehen sämtlichen anderslautenden Bestimmungen des Kunden vor.
2. Angebot und Leistungsübersicht
1. unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
2. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen, mündliche Nebenabreden nur, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
3. «Bestandesaufnahmen, Schulungen und Erstellen von Dokumenten» sind Dienstleistungen die die badiset GmbH ihren Kunden zu den jeweils gültigen Konditionen erbringt.
3. Preise
1. Unsere Preise verstehen sich in Schweizer Franken exklusiv Mehrwertsteuer und weiteren Abgaben sowie ohne irgendwelche Abzüge.
2. Die Fakturierung erfolgt zu den im Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Preisen. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen, Zollerhöhungen oder Material- und Transportpreissteigerungen eintreten.
3. Publizierte Kataloge, Flyer und andere Produkte dienen der Information und stellen keine verbindlichen Offerten dar.
4. Bauseitige Massnahmen (z.B. Anschlüsse für Wasser, Strom, Druckluft oder bauliche Veränderungen etc.) in Bezug auf die Installation von Geräten sind in den Preisen nicht enthalten und müssen durch den Kunden bauseits beauftragt werden.
5. Die Lieferkosten sind in den Preisen nicht inbegriffen und können zusätzlich in Rechnung gestellt werden
6. badiset GmbH kann ihre Konditionen und Preise für Dienstleistungen und Waren jederzeit und ohne Vorankündigung anpassen.
7. Auftragsannullierung bedürfen des schriftlichen Einverständnisses der badiset GmbH. Kosten, die im Zusammenhang mit dem Auftrag bis zum Annullierungseingang erwachsen sind, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
8. Eine Rücksendung von Waren bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.
4. Rechnungssystem
1. Die badiset GmbH erstellt einmal pro Monat Rechnung für sämtliche erbrachten Dienstleistungen und Waren, ausser es liegt mit dem Kunden eine anderslautende schriftliche Vereinbarung vor. Der Kunde kann innert 10 Tagen begründet Einwände gegen die Rechnung erheben. Unterlässt er dies, gilt die Rechnung als akzeptiert.
2. Die Rechnungsbeträge sind innerhalb der vorgegebenen Zahlungsfristen zu begleichen. Bei verspäteter Zahlung kann ein Verzugszins von 7% p.a. in Rechnung gestellt werden. Zur teilweisen Deckung ihrer Mahn- und Inkassokosten stellt badiset GmbH pro Mahnung CHF 15.- zuzüglich Versandkosten in Rechnung.
3.Hat der Kunde bis zum Fälligkeitsdatum weder die Rechnung bezahlt noch schriftlich und begründet Einwände dagegen erhoben, kann die badiset GmbH die Erbringung sämtlicher Leistungen sofort und ohne weitere Ankündigung unterbrechen und/oder bereits abgelieferte Ware zurückfordern und weitere Anträge des Kunden ablehnen und/oder den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen. Der Kunde trägt sämtliche Kosten, die der badiset GmbH durch den Zahlungsverzug entstehen, wie namentlich Administrativ- und Mahngebühren, Verzugszinsen, Anwalts- und Gerichtskosten.
4. Der Kunde kann Gegenforderungen mit Forderungen von badiset GmbH ohne deren schriftliche Zustimmung nicht verrechnen. Weiter berechtigen Mängelrügen oder Gegenforderungen nicht zum Aufschub oder zur Minderung der Zahlung. Ebenso sind Garantierückbehalte nicht statthaft.
5. Haftung
1. Die badiset GmbH haftet nur für Schäden, die dem Kunden durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten von der badiset GmbH entstanden sind. Die Haftung ist in jedem Fall auf den Ersatz des direkten Schadens in der maximalen Höhe der Zahlungen des Kunden aus dem entsprechenden Vertrag beschränkt. Jede weitere Haftung, insbesondere indirekte Schäden, Folgeschäden, Produktionsausfall und entgangenen Gewinn, ist ausdrücklich ausgeschlossen.
2. Erfolgt die Lieferung durch ein externes Transportunternehmen, so gehen mit Übergabe an das externe Unternehmen Nutzen und Gefahr auf den Kunden über.
6. Gewährleistung für technische Produkte
1. Bestand, Dauer und Inhalt der Gewährleistung für technische Produkte, z.B. Wärmeschränke, richten sich ausschliesslich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, nach den Gewährleistungsvorschriften der badiset GmbH.
Die Gewährleistungsdauer beträgt auf Neugeräte ohne andere schriftliche Angabe der badiset GmbH 1 Jahr und auf Ersatzteile 6 Monate.
Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere auch für Mangelfolgeschäden.
2. Ausgenommen von der Gewährleistung sind in jedem Fall Schäden, die auf natürlichen Verschleiss, auf unsachgemässen Gebrauch und auf mangelnde oder falsche Pflege zurückzuführen sind, und/oder wenn der Kunde oder Dritte unsachgemässe Eingriffe, Änderungen oder nicht fachgerecht ausgeführte Reparaturen vornehmen oder wenn der Kunde die badiset GmbH beim Auftreten von Mängeln nicht umgehend informiert.
3. Ebenfalls ausgeschlossen sind Gewährleistungsansprüche, wenn Geräte und/oder Produkte nicht gemäss Herstellerangaben gelagert und behandelt wurden.
4. Die badiset GmbH haftet insbesondere nicht für Mängel, die infolge unsachgemässer Verwendung, z.B. Verwendung unter nicht Hersteller- und/oder der badiset GmbH-konformen Bedingungen
5. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Eintreffen der Lieferung am vereinbarten Ort. Im Fall von Installationsleistungen beginnt die Gewährleistungsfrist zu dem Zeitpunkt, an dem die Installation abgeschlossen, bzw. an den Kunden übergeben wurde oder gemäss schriftlichem Vertrag.
Verbrauchsmaterialien, Verschleissteile und Qualifikationen sind von jeglicher Gewährleistung ausgenommen.
7. Datenschutz und Geheimhaltung
1. Der Kunde willigt ein, dass die badiset GmbH im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit Daten erhebt, speichert und bearbeitet.
2. Die badiset GmbH gibt ohne Einwilligung des Kunden erhobene Daten nur an Dritte weiter, wenn dies für die Abwicklung von Verträgen zwischen dem Kunden und dem betreffenden Dritten benötigt wird oder wenn die badiset GmbH aufgrund des geltenden Rechts dazu verpflichtet ist/wird.
3. Informationen, die die badiset GmbH dem Kunden zwecks Vertragserfüllung überlässt, dürfen nicht für andere Zwecke des Kunden verwendet oder Dritten zugänglich gemacht werden.
8. Sicherheitstechnische Kontrolle medizintechnischer Produkte
1. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die im Zusammenhang mit der Anwendung von medizintechnischen Produkten anfallenden Pflichten gemäss den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen.
9. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Die badiset GmbH behält sich vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern.
10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
1. Alle Rechtsbeziehungen zwischen der badiset GmbH und dem Kunden unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht und der Erfüllungsort ist Wollerau unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980.
2. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der badiset GmbH. Für Kunden mit Wohnsitz bzw. Sitz im Ausland gilt der Sitz der badiset GmbH auch als Betreibungsort.